Hinweise für andere Gewerke
Wände im Bereich des Stufenverlaufes
Bis auf eine Tiefe von 9cm dürfen im Bereich des Stufenverlaufes keine Installationen erfolgen, wie z.B. Zuund Abwasser, elektrische Leitungen, sonstige Rohrleitungen oder Kamine. In der Flucht zur Deckenkante dürfen sich im Bereich der Brüstungsanschlüsse keine Schalter-, Steckdosen oder Installationen befinden. (1) Bei Trockenbau bzw. Leichtbauwänden bitten wir um Abstimmung, ob bei der von Ihnen bestellten Treppe bauseits eine Verstärkung eingebracht werden muss.
Der Deckenrand
Wird der Deckenrand mit einer Randbohle bzw. Deckenkantenverkleidung versehen, ist die Betonoder Balkendeckenkante bis eine Tiefe von 20cm von Intallationen frei zu halten. (2) Bei bestimmten Geländer- und Treppenarten ist evtl. der Estrich im Bereich der Deckenkante abzustellen. (3) Der Estrich darf nicht über die Betonkante überstehen. Bei zurückspringenden Randbohlen ist unterseitig nach der Treppenmontage anzuputzen.
Böden und Decken Verlegen
Sie keine Fußbodenheizungen, Leitungen oder Rohre im Bereich der Deckenkante, des Antrittspfostens (nur bei bestimmten Treppen), bzw. bei Spindeltreppen im Bereich der Treppenspindel im Umkreis von 25cm.
Fußböden im Bereich der An- und Austritt dürfen erst nach der Treppenmontage angelegt werden! (4) (Im Keller kann der Fußboden bei bestimmten Treppenarten vor der Montage verlegt werden)
Die Treppe wird in der Horizontalen nach dem höchsten Punkt des Estrichs (Incl. den von Ihnen angegebenen verbindlichen Bodenstärken) montiert. (5)
Aufmaß
Bitte Informieren Sie uns wenn alle Wände fertig verputzt oder beplankt wurden sowie der Estrich begehbar ist, zur Vereinbarung eines Aufmaßtermins. (Ab hier beginnen teilweise die vereinbarten Lieferfristen)